AGB
Lieferbedingungen
Die angegebenen Verkaufspreise schließen den Transport der vom Käufer erworbenen Ware innerhalb eines Umkreises von 30 km um unser Lager in 01683 Nossen ST Kottewitz ein. Für Lieferungen im Umkreis von 50 km wird je Lieferung und Abladestelle eine Beteiligung an den Transportkosten von 19,- EUR berechnet. Im Umkreis bis 100 km berechnen wir eine Beteiligung an den Transportkosten von 29,- EUR je Lieferung und Entladestelle. Ab Lager Halle/Saale berechnen wir eine Beteiligung an den Transportkosten von 19,- EUR je Lieferung und Entladestelle im Umkreis von 50 km und 29,- EUR im Umkreis bis 100 km. Tranportkosten für weiter entfernt gelegene Lieferorte sind möglichst vor einer Bestellung anzufragen (E-Mail). Zur Ermittlung der kürzesten Entfernung wird ein im Internet frei zugänglicher Routenplaner verwendet. Maßgeblich ist die tatsächlich zu fahrende Strecke, nicht die Luftlinie.
Die Lieferung des Holzes erfolgt frei Bordsteinkante, d.h. das Holz wird beim Käufer an der Straße (Grundstücksgrenze) abgekippt. Soweit befestigte, ausreichend breite Wege und Plätze vorhanden sind, wird das Holz auch auf dem Grundstück des Käufers an einem gewünschtem Platz abgekippt. Aufgrund des Gewichts des Transportfahrzeuges ist ein Befahren unbefestigter Wege und Plätze nicht möglich (insbesondere nasse Wiesen, Feldwege usw).
Beschaffenheit des Holzes, Angaben zu Maßen, Gewicht und Feuchtigkeit des Holzes
Holz ist ein Naturprodukt und wird teilweise maschinell und teilweise von Hand zu Kaminholz verarbeitet. Daher ist die Abweichung von angegeben Maßen, Gewichten und Feuchtigkeitswerten nicht immer auszuschließen. Folgende Abweichungen sind vom Käufer zu akzeptieren und ändern weder den Umfang noch die vereinbarten Entgelte des zustande gekommenen Kaufvertrages:
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Gewichtsangaben: bis zu 10%
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Maßangaben: bis zu 10 %
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Angaben zur Restfeuchtigkeit: bis zu 10 %
Trockenes Kaminholz hat eine Restfeuchte von bis zu 20 % und ist zum sofortigen Verbrennen in Kaminöfen geeignet. Holz mit einer höheren Restfeuchte wird als frisches Kaminholz verkauft.
Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt, illegale Arbeitskämpfe, Unruhen, Krieg, Terrordrohungen oder Anschläge, behördliche Maßnahmen, und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten, soweit sie von den Parteien nicht zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich die betroffene Partei in Verzug befindet, sofern und soweit sie den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.
(2) Die Parteien sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
(3) Bei Andauern des Ereignisses und wenn durch dieses Andauern das Erfüllungsinteresse wesentlich beeinträchtigt wird oder ganz entfällt, haben die Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Diese Klausel gilt auch für das Ausbleiben von Zulieferungen durch unsere Vorlieferanten, wenn dies direkt oder indirekt auf einem der in Absatz 1 genannten Gründe beruht bzw. unter Anwendung der in Absatz 5 genannten ICCKlausel über höhere Gewalt in der langen Version.
(5) In Zweifelsfällen gelten die Voraussetzungen für Force Majeure und die Härtefallklauseln der International Chamber of Commerce (ICC) zwischen uns und dem Kunden als vereinbart. Die ICC-Klausel über höhere Gewalt ist somit in der langen Version in die entsprechenden Verträge jeweils mit einbezogen. Die Klausel ist abrufbar unter: https://cms.iccwbo.org/content/uploads/sites/3/2020/09/icc-force-majeure-hardship-clausesmarch-2020-german.pdf